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Newsletter

Datenschutz-Hinweis EU-DSGVO

DSGVO und Newsletter-Versand

Wer in Deutschland oder der EU Newsletter versendet, muss die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten. Lukify unterstützt dich dabei durch integrierte technische Maßnahmen – einige rechtliche Pflichten musst du aber selbst erfüllen.

Info

Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für konkrete rechtliche Fragen – insbesondere zur Ausgestaltung deiner Datenschutzerklärung oder zu spezifischen Branchenregeln – wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.


Was Lukify automatisch für dich erledigt

Double Opt-In

Jede neue Anmeldung über den Lukify-Anmelde-Link durchläuft automatisch das Double-Opt-In-Verfahren: Die Person erhält eine Bestätigungs-E-Mail und wird erst nach dem Klick auf den Bestätigungslink aktiviert. Das ist nach deutschem Recht (UWG + DSGVO) für den Nachweis der Einwilligung erforderlich.

Abmelde-Link in jedem Newsletter

Jeder über Lukify verschickte Newsletter enthält automatisch einen funktionierenden Abmelde-Link. Ein Klick darauf deaktiviert den Abonnenten sofort. Das ist nach DSGVO und § 7 UWG verpflichtend.

Protokollierung der Einwilligung

Lukify protokolliert den Zeitpunkt der Bestätigung und die verwendete IP-Adresse – als Nachweis für die erteilte Einwilligung.


Was du selbst sicherstellen musst

1. Datenschutzerklärung verlinken

In deiner Anmeldemaske und in jedem Newsletter muss ein Link zu deiner Datenschutzerklärung enthalten sein. Die Datenschutzerklärung muss erläutern:

  • Welche Daten du erhebst (Name, E-Mail-Adresse)
  • Zu welchem Zweck du die Daten nutzt (Newsletter-Versand)
  • Wie lange die Daten gespeichert werden
  • Wie Betroffene ihre Rechte (Auskunft, Löschung, Widerruf) geltend machen können

2. Widerrufsbelehrung

Abonnenten müssen jederzeit die Möglichkeit haben, ihre Einwilligung zu widerrufen. Der automatische Abmelde-Link erfüllt diese Anforderung technisch. Stelle aber auch sicher, dass du Abmeldungen per E-Mail oder schriftlich akzeptierst, wenn Abonnenten diesen Weg wählen.

3. Auftragsverarbeitung (AVV)

Wenn du Lukify für den Newsletter-Versand nutzt und dabei personenbezogene Daten (E-Mail-Adressen) verarbeitest, ist Lukify ein Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zwischen dir und Lukify muss abgeschlossen sein.

Info

Den Auftragsverarbeitungsvertrag mit Lukify findest du in deinen Account-Einstellungen oder kannst ihn beim Lukify-Support anfordern.


Checkliste: DSGVO-konformer Newsletter

  • [ ] Double Opt-In ist aktiv (Standard in Lukify)
  • [ ] Abmelde-Link ist in jedem Newsletter enthalten (automatisch in Lukify)
  • [ ] Datenschutzerklärung ist aktuell und erreichbar
  • [ ] Link zur Datenschutzerklärung ist in der Anmeldemaske und im Newsletter enthalten
  • [ ] Auftragsverarbeitungsvertrag mit Lukify ist abgeschlossen
  • [ ] Abmeldewünsche per E-Mail oder Post werden zeitnah bearbeitet

Weiterführende Informationen

  • Newsletter verwalten
  • Offizielle Informationen der Datenschutzbehörden (z. B. BfDI, Landesdatenschutzbehörden)
Warnung

Fehlende oder falsche Datenschutzhinweise können zu Abmahnungen und Bußgeldern führen. Lass deine Datenschutzunterlagen im Zweifelsfall von einer Fachkraft prüfen.