Wer in Deutschland oder der EU Newsletter versendet, muss die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhalten. Lukify unterstützt dich dabei durch integrierte technische Maßnahmen – einige rechtliche Pflichten musst du aber selbst erfüllen.
Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für konkrete rechtliche Fragen – insbesondere zur Ausgestaltung deiner Datenschutzerklärung oder zu spezifischen Branchenregeln – wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Jede neue Anmeldung über den Lukify-Anmelde-Link durchläuft automatisch das Double-Opt-In-Verfahren: Die Person erhält eine Bestätigungs-E-Mail und wird erst nach dem Klick auf den Bestätigungslink aktiviert. Das ist nach deutschem Recht (UWG + DSGVO) für den Nachweis der Einwilligung erforderlich.
Jeder über Lukify verschickte Newsletter enthält automatisch einen funktionierenden Abmelde-Link. Ein Klick darauf deaktiviert den Abonnenten sofort. Das ist nach DSGVO und § 7 UWG verpflichtend.
Lukify protokolliert den Zeitpunkt der Bestätigung und die verwendete IP-Adresse – als Nachweis für die erteilte Einwilligung.
In deiner Anmeldemaske und in jedem Newsletter muss ein Link zu deiner Datenschutzerklärung enthalten sein. Die Datenschutzerklärung muss erläutern:
Abonnenten müssen jederzeit die Möglichkeit haben, ihre Einwilligung zu widerrufen. Der automatische Abmelde-Link erfüllt diese Anforderung technisch. Stelle aber auch sicher, dass du Abmeldungen per E-Mail oder schriftlich akzeptierst, wenn Abonnenten diesen Weg wählen.
Wenn du Lukify für den Newsletter-Versand nutzt und dabei personenbezogene Daten (E-Mail-Adressen) verarbeitest, ist Lukify ein Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zwischen dir und Lukify muss abgeschlossen sein.
Den Auftragsverarbeitungsvertrag mit Lukify findest du in deinen Account-Einstellungen oder kannst ihn beim Lukify-Support anfordern.
Fehlende oder falsche Datenschutzhinweise können zu Abmahnungen und Bußgeldern führen. Lass deine Datenschutzunterlagen im Zweifelsfall von einer Fachkraft prüfen.